bitte: studienzuschuss + beihilfe ist nicht dasselbe!
Monatliche Höchststudienbeihilfen für
a) Studierende, die am Studienort wohnen müssen, weil die tägliche Fahrt vom Wohnsitz der Eltern zum Studienort und zurück zeitlich nicht zumutbar ist Euro 606,-- (ca. S 8.339,--)
b) Studierende, deren Eltern verstorben sind Euro 606,-- (ca. S 8.339,--)
c) Studierende, die sich vor der ersten Zuerkennung einer Studienbeihilfe wenigstens 4 Jahre durch eigene Einkünfte zur Gänze selbst erhalten haben (siehe auch Info 2) Euro 606,-- (ca. S 8.339,--)
d) verheiratete Studierende oder Studierende mit Kind Euro 606,-- (ca. S 8.339,--)
e) Studierende, für die keine der oben genannten Voraussetzungen zutrifft Euro 424,-- (ca. S 5.834,--)
also a trifft schon mal zu. und d trifft ja auch zu! where's the problem???




könnte schlimmer sein. ich hab mir einfach die beste ausgesucht. (google)




frau untersmayer ist für dich doch gar nicht zuständig.
für dich ist frau kainz-pflügl zuständig.
kinderbetreuung:
auch hier gibt es eine lösung: zuschuss für kinderbetreuungskosten!